Beschränkungen bei der Werbung für Konsumkredite
- Verfasser: Iohan Colarusso
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Ab dem 1. Januar 2016 sind die Kreditinstitute angehalten, ihre Kommunikation zu überarbeiten. Für Kreditwerbung gelten strengere Bestimmungen und der aggressiven Werbung werden enge Grenzen gesetzt.
Diese Überarbeitung geschieht auf Anregung von Josiane Aubert (PS/VD), die 2010 eine parlamentarische Initiative eingebracht hat, mit der Werbung für Kleinkredite verboten werden sollte. 2014 haben der Nationalrat und der Ständerat zugestimmt, lassen der Brachen aber die Möglichkeit der Selbstregulierung.
Als Folge dieser Überarbeitung hat der Verband Schweizer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute eine Übereinkunft zur Selbstregulierung beschlossen. Es handelt sich darum, die für die Werbung für Konsumkredite geltenden Prinzipien festzulegen, an die sich die Mitglieder des Verbands halten müssen.
Die wichtigsten signifikanten Änderungen sind die folgenden:
Inhalt der Übereinkunft zur Selbstregulierung
Rasch gewährte Kredite
Die Werbung darf nicht vermuten lassen, dass die Verbraucherkredite besonders rasch erhältlich sind. Schockargumente wie zum Beispiel Expresskredit, Kreditprüfung innert 30 Minuten oder Gutschrift des Kreditbetrags innert 4 Stunden sind nicht mehr zulässig.
Analyse des Verbrauchers
Die Werbung darf nicht den Eindruck erwecken, dass das Institut die Kreditwürdigkeitsprüfung vernachlässigt. Dadurch sind Anzeigen wie Sie bestimmen Ihre Monatsraten unabhängig von Ihrem Einkommen selber tabu.
Kredite für kurzfristige Freizeitaktivitäten
Ebenfalls aus der Kreditwerbung verbannt werden kostspielige und kurzfristige Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel Urlaube, Hochzeiten oder Geburtstage.
Ökonomische Argumente
Ausserdem darf die Werbung keine Argumente mehr verwenden, die ökonomisch nicht sinnvoll sind, zum Beispiel einen Kredit aufzunehmen, um Steuerschulden zu bezahlen.
Verkaufsmethoden
Es sind jetzt auch Verkaufsmethoden untersagt, die schockieren können oder undurchsichtig sind, wie das Verteilen von Kreditunterlagen auf öffentlichen Strassen und Plätzen und von Werbecoupons, deren Form und bildnerische Gestaltung an Banknoten erinnern.
Die Jugend
Junge Erwachsene (unter 25 Jahren) werden ebenfalls besser geschützt, sie sind als Zielgruppe für Werbung für Verbraucherkredite jetzt ausgeschlossen. Das beinhaltet das Verbot von Argumenten aber auch von Werbestandorten: In Spielhallen darf zum Beispiel keine Werbung für Konsumkredite mehr gemacht werden.
Sanktionen im Fall der Nichteinhaltung dieser Regeln
Einrichtungen, die sich nicht an diese neuen Regeln halten, können mit einer Geldbusse von 100.000 CHF bestraft werden. Ausserdem wurde der Anwendungsbereich der Übereinkunft auf die Partner der Mitgliedseinrichtungen ausgedehnt. Die an der Übereinkunft beteiligten Mitgliedseinrichtungen sind gegebenenfalls aufgefordert, die Zusammenarbeit mit den Partnern – z.B. Maklern – einzustellen, die sich nicht an diese Übereinkunft halten.
Überprüfung des potentiellen Kreditnehmers
Diese neue Massnahme komplettiert die anderen Bestimmungen des überarbeiteten Gesetzes über den Konsumkredit. Das Institut kann vom Verbraucher verlangen, dass er einen Auszug aus dem Betreibungsregister und eine Gehaltsabrechnung vorlegt. Im Zweifel kann das Kreditinstitut weitere Dokumente verlangen, um den Wahrheitsgehalt der Informationen des Kunden zu überprüfen.
Ziel ist es, die Kunden vor skrupellosen Einrichtungen aber auch vor sich selbst zu schützen, indem ihre Zahlungsfähigkeit und finanzielle Zuverlässigkeit im Vorfeld geprüft werden.
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